erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
1. Bowling & Billard
1.1. Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur mit Bowlingschuhen betreten werden. Bowlingschuhe sind Spezialschuhe - keine Turnschuhe. Bowlingschuhe (Leihschuhe) können am Counter gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden.
1.2. Gesperrte Bereiche (z. B. Maschinenbereich) dürfen nur nach ausdrücklicher Anweisung des Personals (z.B. bei Notfällen) betreten werden.
1.3. Das Betreten der Bahnen ist untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, so dass beim Übertreten der Foullinie Rutsch- und dadurch Verletzungsgefahr besteht. Für durch Missachtung entstandene Schäden bzw. Verletzungen übernehmen wir keine Haftung.
1.4. Für Schäden an oder Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderobe oder sonstigem privaten Eigentum übernehmen wir nur bei Vorsatz Haftung.
1.5. Pro Bahn sind maximal 6 Personen (in der Premium Bowling Lounge nach Absprache 7 Personen) zulässig.
1.6. Die Bahnen werden vom Counter vergeben - Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.
1.7. Bowlingspieler haben sich 10 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden.
1.8. Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 15 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahn(en) kann (können) vom Counter weitervermietet werden. 1.9. Maschinenstopps berechtigen keine Rabattansprüche. Der tatsächlich vereinbarten Bowlingzeit wird durch das System eine automatische Kulanzzeit von 3 Minuten für etwaige, kurzfristige Störungen kostenlos hinzugefügt.
1.10. Für technische Ausfälle durch "höhere Gewalt" (Stromausfälle, Feueralarm o.ä.) besteht kein Entschädigungsanspruch.
1.11. Billardqueues und Billardkugeln werden am Billardcounter gegen Hinterlegung einer Pfandgebühr von 10,00 € + Lichtbildausweis ausgegeben. Der Ausweis dient dazu, die ausgegebenen Kugeln dem entsprechenden Tischkonto zuordnen zu können. Die Abrechnung der Billardzeit erfolgt minutengenau und startet mit Ausleihe und endet mit Rückgabe der Kugeln.
1.12. Sämtliche Einrichtungsgegenstände, Spielautomaten und Bowlingzubehör sind sachgerecht zu behandeln.
1.13. Das Counterpersonal ist berechtigt, die angefallenen Spiel- bzw. Stundenpreise und Leihschuhgebühren komplett für eine Bahn bzw. eine zusammengehörige Gruppe zu kassieren.
2. Reservierung
2.1. Alle Bahnen-, Veranstaltungs- und Speisereservierungen sind verbindlich und können mit Namen, E-Mailadresse sowie Telefonnummer angenommen und gespeichert werden. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
2.2. Bei Internetreservierungen werden zusätzlich IP-Adressen gespeichert.
2.3. „Auf Verdacht“-Reservierungen werden von uns nicht angenommen.
2.4. Sobald eine Reservierung von uns per Mail, Fax oder telefonisch bestätigt wird, ist sie verbindlich.
2.5. Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierungen bzw. Bestellung gilt folgendes: a) Erfolgt keine Stornierung der Reservierung / Bestellung können 100% der Kosten geltend gemacht werden. b) Die Regelung gilt, wenn uns Kosten, Verluste bzw. Ausfälle entstanden sind und die Bahn(en) kurzfristig nicht anderweitig belegt werden konnte(n).
2.6. Die Vergabe von Kinderbahnen (Bahnen mit Bande) obliegt dem diensthabenden Counterpersonal. Kinderbahnen können telefonisch oder online reserviert werden. Es besteht keine Garantie der Verfügbarkeit.
3. Veranstaltungen
3.1. Bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin kann die Personenzahl geändert werden. Diese Anzahl ist dann bindend für die Berechnung der Veranstaltungsabrechnung. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.2. Eine Anzahlung ist nach Bestätigung des Angebotes zwingend notwendig und wird am Tag der Veranstaltung verrechnet.
3.2.1. Mögliche Zahlungsart am Veranstaltungstag: bar oder EC-, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
3.2.2. Es ist keine Bezahlung auf Rechnung möglich, insofern dies nicht im Vorfeld schriftlich als Sondervereinbarung fixiert worden ist.
3.2.3. Für Verlängerungen von Veranstaltungen, welche über unsere regulären Öffnungszeiten hinaus gehen, berechnen wir für den anfallenden Mehraufwand pro angefangene Stunde 450,00 Euro netto.
3.4. Absage / Ausfall der Veranstaltung
Entfällt die Veranstaltung nach vorheriger Bestätigung durch Absage des Veranstalters, behält das KANGAROO’S LAND die folgenden Ansprüche:
3.4.1. Bei einer Absage ab dem 30. und 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, wenn die angemeldete Personenanzahl mehr als 49 beträgt.
3.4.1.1. Bei einer Absage ab dem 30. und 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin 25 % der vereinbarten Gesamtsumme, wenn die angemeldete Personenanzahl weniger als 50 beträgt. 3.4.2. Bei einer Absage ab dem 14. und 8. Tag vor dem Veranstaltungstermin 75% der vereinbarten Gesamtsumme;
3.4.3. Bei einer Absage ab dem 7. und dem letzten Tag vor der Veranstaltung 85% der vereinbarten Gesamtsumme;
3.4.4. Bei einer Absage am Tag der Veranstaltung 95% der vereinbarten Gesamtsumme;
3.4.5. Bei Absage am Tag der Veranstaltung, welche im November oder Dezember stattfindet, wird der gesamte Betrag fällig.
3.4.6. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung werden beide Vertragspartner von Ihrer Leistungspflicht befreit.
3.5. Buchung von Buffets / Speisen
3.5.1. Die Buffets im KANGAROO’S LAND werden frisch und vor Ort zubereitet.
3.5.1. Als Berechnungsgrundlage gilt die vorab vereinbarte Personenanzahl (siehe Punkt 3.1.).
3.5.2. Übriggebliebene Speisen können vom Gast mitgenommen werden. Hierbei übernimmt das KANGAROO’S LAND ab Verlassen der Räumlichkeit keine Gewährleistung der Frische der Speisen. Dafür notwendige Behältnisse müssen durch den Gast selbst mitgebracht werden oder können gegen eine Gebühr im KANGAROO’S LAND vor Ort erworben werden.
3.5.3. Wenn der Veranstaltungstag ein Freitag oder Samstag ist, steht das gebuchte Buffet bis spätestens 23.00 Uhr zur Verfügung. An einem Sonntag bis Donnerstag werden gebuchte Buffets bis 22.30 Uhr bereitgestellt. Ausnahmen bedürfen der individuellen und schriftlichen Absprache mit dem Eventmanagement.
3.5.4. Bei Veranstaltungen mit einer Anzahl von mehr als 20 Personen, welche a la carte (aus der Speisekarte) wählen möchten, müssen die Speisewünsche spätestens 7 Tage im Vorfeld übermittelt werden. Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns vor den Ablauf der Veranstaltung auf Grund der entstehenden Wartezeiten am Abend der Veranstaltung individuell anzupassen.
3.6. Änderungen zu Veranstaltungen
3.6.1. Jegliche Änderung am vereinbarten Veranstaltungsablauf bedürfen der Schriftform und der Bestätigung durch das Eventmanagement.
3.6.2. Das KANGAROO’S LAND behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltung kurzfristig nach Rücksprache mit dem Gast anzupassen, wenn es der interne Betriebsablauf erfordert (z.B. kurzfristiger Bahnendefekt, etc.).
4. Allgemein
4.1. Eine eventuelle Evakuierung durch z.B. Feueralarm entbindet nicht von der Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.
4.2. Den Anweisungen des Service- bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße können zur Sperrung der Bahn und/oder zur Verweisung des Hauses führen. Können auf Grund eines durch das Personal ausgesprochenen Hausverbotes im Voraus bezahlte Leistungen nicht mehr erbracht werden, werden diese nicht erstattet.
4.3. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch, mutwillige Auslösung von Alarmen o. ä. werden generell zur Anzeige gebracht und ziehen ein Hausverbot nach sich.
4.4. Manipulationen an Spielgeräten werden zur Anzeige gebracht.
4.5. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Bahn(en)miete / Spielpreise vor Beginn sowie Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren, zu kassieren.
4.6. Die Bezahlung der von uns erbrachten Leistungen erfolgt generell in bar oder per EC-, Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express, mit Pin). Begleichung per Rechnung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Geschäftsleitung oder das Eventmanagement möglich.
4.7. Bowling, Leihschuhe und Billard werden am Counter bezahlt. Gastronomische Leistungen werden beim Servicepersonal bezahlt.
4.8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt und wird durch eine Servicepauschale von 25,00 Euro sanktioniert.
4.9. Das Verwenden von Konfetti oder Konfettibomben ist untersagt und wird durch eine Pauschale in Höhe von 200,00 Euro für den erhöhten Reinigungsaufwand sanktioniert.
4.10. Das Rauchen KANGAROO’S LAND ist ausschließlich in dem gekennzeichneten Bereich (Raucherlounge) gestattet.
4.11. Der Hausordnung ist Folge zu leisten. Dies gilt in allen Räumlichkeiten des KANGAROO’S LAND.
4.12. Wir achten strengstens auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (siehe Aushang). Dem Personal ist es gestattet, sich jederzeit Ausweise zur Altersfeststellung vorzeigen zu lassen.
Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
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